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   BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95   

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BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95 (https://dejure.org/1996,4964)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1996 - 3 AZR 423/95 (https://dejure.org/1996,4964)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1996 - 3 AZR 423/95 (https://dejure.org/1996,4964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Willentliche Begründung eines Ruhestandsverhältnisses - Vorliegen einer verhaltensbedingten Kündigung - Aufklärungspflicht des Dienstherrn über ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Verlust des Versorgungsanspruchs nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79

    Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert -

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
    Sie enthält zwar keinen Verzicht des Klägers auf die bestehenden Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung (vgl. u.a. BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I 2 der Gründe; BAGE 42, 312, 320 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB, zu A III der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 213/88 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Vordienstzeiten, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 213/88

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
    Sie enthält zwar keinen Verzicht des Klägers auf die bestehenden Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung (vgl. u.a. BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I 2 der Gründe; BAGE 42, 312, 320 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB, zu A III der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 213/88 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Vordienstzeiten, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73

    Ausgleichsquittung - Betriebliches Ruhegeld - Verzicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
    Sie enthält zwar keinen Verzicht des Klägers auf die bestehenden Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung (vgl. u.a. BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I 2 der Gründe; BAGE 42, 312, 320 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB, zu A III der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 213/88 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Vordienstzeiten, zu 3 a der Gründe).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. u.a. BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe; BAGE 65, 290, 301 [BAG 25.07.1990 - 5 AZR 394/89] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu B III 3 a der Gründe; BGHZ 128, 230, 236) [BGH 05.01.1995 - IX ZR 85/94].
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. u.a. BAG Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. u.a. BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe; BAGE 65, 290, 301 [BAG 25.07.1990 - 5 AZR 394/89] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu B III 3 a der Gründe; BGHZ 128, 230, 236) [BGH 05.01.1995 - IX ZR 85/94].
  • BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84

    Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
    Vor Abschluß eines Vergleichs muß sich der Arbeitnehmer grundsätzlich über die versorgungsrechtlichen Folgen dieses Schritts Klarheit verschaffen, wenn er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen will, daß seine Versorgungsansprüche gegen den Arbeitgeber erhalten bleiben (BAGE 47, 169, 174 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. u.a. BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe; BAGE 65, 290, 301 [BAG 25.07.1990 - 5 AZR 394/89] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu B III 3 a der Gründe; BGHZ 128, 230, 236) [BGH 05.01.1995 - IX ZR 85/94].
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 49/83

    Anspruch des Betriebsrates auf Teilnahme als Beobachter an einer Fachkundeprüfung

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
    In der Revisionsinstanz sind Klageänderungen zulässig, wenn es sich um Fälle des § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO handelt und der neue Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt oder auf unstreitiges tatsächliches Vorbringen stützt (BAG Urteil vom 17. Oktober 1972 - 1 AZR 86/72 - AP Nr. 8 zu § 630 BGB, zu I 1 der Gründe; BAGE 50, 85, 92 = AP Nr. 2 zu § 98 BetrVG 1972, zu B III der Gründe; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 9 AZR 645/94 - AP Nr. 38 zu § 59 KO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu I 2 der Gründe; BGH LM § 561 ZPO Nr. 27).
  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. u.a. BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe; BAGE 65, 290, 301 [BAG 25.07.1990 - 5 AZR 394/89] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu B III 3 a der Gründe; BGHZ 128, 230, 236) [BGH 05.01.1995 - IX ZR 85/94].
  • BAG, 17.10.1972 - 1 AZR 86/72

    Klageänderung - Klageerweiterung

  • BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 645/94

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - befristete Arbeitsverhältnisse im Anschluß an ein

  • LAG Düsseldorf, 24.03.1995 - 15 Sa 1979/94

    Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht;

  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 93/84

    Voraussetzungen und Umfang der betrieblichen Altersvorsorge eines Kassierers und

  • LAG Hamm, 04.07.2000 - 6 Sa 2458/98

    Erfüllungsanspruch und Schadensersatzanspruch auf Zusatzversorgung bei

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  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02

    Verrechnungsklausel eines Altersvorsorgetarifvertrages

    In der Revisionsinstanz sind Klageänderungen zulässig, wenn es sich um Fälle des § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO handelt und der neue Antrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt oder auf unstreitiges tatsächliches Vorbringen stützt (vgl. ua. BAG 7. November 1995 - 9 AZR 645/94 - BAGE 81, 249, 251 f.; 24. September 1996 - 3 AZR 423/95 -, zu A der Gründe).
  • LAG München, 21.01.2015 - 5 Sa 558/14

    Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Eigenkündigung des

    Dass die Beklagte über diese beamtenrechtlichen Grundsätze hinaus dem Kläger einen weitergehenden Beihilfeanspruch eingeräumt hätte, lässt sich der arbeitsvertraglichen Zusage nicht entnehmen (vgl. BAG v. 24.09.1996 - 3 AZR 423/95, Rn. 20, wo anlässlich einer Versorgungszusage "nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" hinsichtlich des Anspruchs auf Versorgung zwischen einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis unterschieden wird).
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